Dieser Ausweis ist die realistischere (aber auch teurere) Variante. Zur Ausstellung werden Gebäudegeometrie, Angaben zur eingebauten Anlagentechnik, usw. benötigt.
Das Nutzerverhalten geht in die Berechnung nicht ein.
Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen lassen sich von dem Ergebnis gut ableiten.
Der Energiebedarfsausweis ist Pflicht für Neubauten und für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden.
Außerdem ist er Pflicht für Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) für die keine Verbrauchsdaten der letzten 36 Monate lückenlos nachgewiesen werden können und damit kein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden kann.